Klasse |
Beschreibung |
AM
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leichte zweir drige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ber die Genehmigung und Markt berwachung von zwei- oder dreir drigen und vierr drigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), dreir drige Kleinkraftr der der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ber die Genehmigung und Markt berwachung von zwei- oder dreir drigen und vierr drigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), leichte vierr drige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ber die Genehmigung und Markt berwachung von zwei- oder dreir drigen und vierr drigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) Mindestalter: 16 Jahre |
A1
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Kraftr der (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verh ltnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht bersteigt und dreir drige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten R dern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten H chstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre |
A2
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Kraftr der (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verh ltnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht bersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von ber 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. bergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschr nkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschr nkt). Mindestalter: 18 Jahre |
A
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Kraftr der (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm oder mit einer durch die Bauart bestimmten H chstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Mindestalter: 24 Jahre (f r Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) Dreir drige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreir drige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten R dern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten H chstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Mindestalter: 21 Jahre |
B/ BF17
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zul ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Bef rderung von nicht mehr als acht Personen au er dem Fahrzeugf hrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anh nger ber 750 kg zul ssiger Gesamtmasse, sofern die zul ssige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht bersteigt und im Inland dreir drige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre f r Teilnehmer am "Begleiteten
Fahren mit 17") |
B96
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anh nger bestehen, mit einer zul ssigen Gesamtmasse des Anh ngers von mehr als 750 kg und zul ssiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre f r Teilnehmer am Begleiteten
Fahren mit 17 ), Vorbesitz F hrerscheinklasse B notwendig |
BE
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anh nger oder Sattelanh nger bestehen, sofern die zul ssige Gesamtmasse des Anh ngers oder Sattelanh ngers 3 500 kg nicht bersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre f r Teilnehmer am "Begleiteten
Fahren mit 17"), Vorbesitz F hrerscheinklasse B notwendig. |
C1
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zul ssigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Bef rderung von nicht mehr als acht Personen au er dem Fahrzeugf hrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse
B notwendig. |
C1E
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse C1
notwendig |
C
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zul ssigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Bef rderung von nicht mehr als acht Personen au er dem Fahrzeugf hrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse B notwendig. |
CE |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anh ngern oder einem Sattelanh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse C notwendig. |
D1
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Bef rderung von nicht mehr als 16 Personen au er dem Fahrzeugf hrer ausgelegt und gebaut sind und deren L nge nicht mehr als 8 m betr gt (auch mit Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse B notwendig. |
D1E
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse D1
notwendig. |
D
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Bef rderung von mehr als acht Personen au er dem Fahrzeugf hrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse B notwendig. |
DE
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anh nger mit einer zul ssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz F hrerscheinklasse D notwendig. |
T
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Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten H chstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten H chstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung f r land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und f r solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anh ngern). Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei
60 km/h (bbH) |
L
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung f r land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und f r solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten H chstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anh ngern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gef hrt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurf rderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten H chstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anh ngern. Mindestalter: 16 Jahre |